An Flughäfen oder Bahnhöfen, bei Behörden oder Kliniken, in Shoppingcentern oder Hauseingängen: Digitale Medientechnik dient immer häufiger als Wegweiser, Informationsmedium, Werbeträger oder auch dazu, Wartezeiten für Besucher mit unterhaltenden Inhalten zu überbrücken. Der Mehrwert der digitalen Systeme liegt auf der Hand. Weniger klar ist die Situation, wenn es um Anforderungen des Brandschutzes und die baurechtliche Genehmigung von Medientechnik zur Aufstellung in sensiblen Bereichen geht. Auch Automaten, Ticketdrucker, Touchscreens, Ladesäulen, Kopierer und ähnliche elektrische Geräte finden sich in weiterwachsender Zahl in öffentlichen Gebäuden – und damit in sensiblen Bereichen, an die hohe Anforderungen hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes gestellt werden.
Ziel der Veranstaltung:
Während der Fachtagung möchten wir den Austausch zwischen Betreibern sensibler Bereiche, Baubehörden, Herstellern elektr. Geräte (u.a. Medientechnik) und Brandschutzexperten fördern und diskutieren, wie Projekte zukünftig einfacher realisiert werden können. Die neue VdS 6024 bietet ein Regelwerk, um Digitalisierungsprojekte auch in sensiblen Bereichen mit cleverem Brandschutz zu ermöglichen.
BEST ist eine unabhängie Plattform und bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.
Das neue Merkblatt „Brandschutz elektrischer Geräte in sensiblen Bereichen“ schafft vor diesem Hintergrund nun Transparenz und Planungssicherheit: 70f911a7-1a44-481e-80c1-e590ea167d72">span> beschreibt unter anderem die Brandschutzanforderungen an elektrische Geräte, um im Fall eines Defektes eine Brandausbreitung mit möglicherweise verheerenden Folgen zu verhindern. Auf Basis der Regelungen, die eine gemeinsame ARGE unter Federführung des VdS in mehrmonatiger Arbeit entwickelt hat, können elektrische Geräte mit geräteintegriertem Brandschutz für den Einsatz in sensiblen Bereichen ertüchtigt werden. Oberste Baubehörden können somit ihre Baufreigabe an die Einhaltung der Maßnahmen des VdS-Merkblatts knüpfen.
Steigenberger Hotel Treudelberg, data=!3m1!4b1!4m9!3m8!1s0x47b2274f82b4ef95:0x8d35584f588081c7!5m2!4m1!1i2!8m2!3d53.6730415!4d10.0911315!16s%2Fg%2F1hc2r1c7p?entry=ttu
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Zimmerbuchung telefonisch unter: 040 608 220
Inklusivleistungen:
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Stornierungen
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Gerichtsstand ist Ahrensburg. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns Programmänderungen vor.